Karl Witt

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Lexikon - Betriebsausgabe

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Betriebsausgabe

Bei beruflicher Nutzung sind Versicherungskosten einschließlich Kaskoprämie als Betriebsausgabe bei der Steuer anrechenbar, da sie den Gewinn des Unternehmens mindern. Dabei muss darauf geachtet werden, dass sie nicht doppelt angerechnet werden: als Betriebsausgabe und Vorsorgeaufwendung. Das zu versichernde Fahrzeug muss überwiegend geschäftlich genutzt werden und das Finanzamt kann entsprechende Belege fordern.

Betriebsinhaltsversicherung
Pensionsfonds
Unternehmenssteuerreform 2008
Zinsschranke

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