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Lexikon - Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen

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Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen

Als Eigentümer, Besitzer, Halter und Führer von Luftfahrzeugen besteht in der Privathaftpflicht kein Versicherungsschutz.

Versichert ist aber der Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, ohne Motoren oder Antrieben jeder Art.

Einige Gesellschaften begrenzen diese Leistung auf ein maximales Fluggewicht des Objektes.  

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