Karl Witt

Menü

Lexikon - Kurkostenbeihilfe

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Kurkostenbeihilfe

Viele Versicherer bieten die Option der Kurkostenbeihilfe im Rahmen der Unfallversicherung. Erstattet werden dann die vom Versicherten selbst getragenen Kurkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Voraussetzung hierfür ist die medizinische Notwendigkeit der Kur infolge eines Unfallereignisses innerhalb eines bestimmten Zeitraumes; danach nur mit Nachweis eines ärztlichen Attests. Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall einmalig geleistet.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Karl Witt
Lohstr.3
92712 Pirk
mehr...
not visible