Karl Witt

Menü

Lexikon - Schuldunfähige Kinder

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Schuldunfähige Kinder

Schuldunfähige Kinder sind laut Gesetz Kinder unter sieben Jahren. Bei Schäden im Straßenverkehr wurde die Schuldfähigkeit seit August 2002 auf Zehn Jahre heraufgesetzt. Eltern haften nur dann für ihre schuldunfähigen Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das spielt im Versicherungsfall eine entscheidende Rolle.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Karl Witt
Lohstr.3
92712 Pirk
mehr...
not visible