Karl Witt

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Lexikon - Versorgungslücke

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Versorgungslücke

Zwischen dem vor Renteneintritt zuletzt erzieltem Nettoarbeitseinkommen und der Rente besteht eine Differenz. Diese wird als Versorgungslücke bezeichnet.

Die individuelle Berechnung der Versorgungslücke ist Bestandteil einer ausführlichen Beratung zum Abschluss einer privaten Altersvorsorge.

siehe: Rürup-Rente, Riester-Rente

Dienstunfähigkeitsversicherung
Krankentagegeldversicherung

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